weiterer Geschädigter писал(а):Ich finde ihn bei der Insolvenzseite überhaupt nicht, zumindest nicht bei Suche mit Namen Heinrich und Bundesland Bayern.
so hab ich auch gesucht und das gefunden:
5 IN 1204/11
Über das Vermögen des
Peter Heinrich, geboren am 27.01.1967, Eichberg 8 in 86486 Bon -
stetten
Geschäftszweig: ehemaliger Einzelunternehmer
wurde am 14.09.2011 um 16:01 Uhr das Insolvenzverfahren er -
öffnet.
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Ulrich Güldner, Schertlinstr. 23, 86159 Augburg
Der Schuldner hat die Erteilung von Restschuldbefreiung be -
antragt.
Der Antrag ist am 12.09.2011 beim Amtsgericht Augsburg einge -
gangen.
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 02.11.2011 bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die
Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden (§ 174 Abs.
1 InsO). Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag
der Forderung anzugeben, sowie die Tatsachen, aus denen
sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine
vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners
zugrunde liegt (§ 174 Abs. 2 InsO). Die Anmeldung kann
durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen,
wenn der Insolvenzverwalter ausdrücklich zugestimmt hat. In
diesem Fall sollen die Urkunden, aus denen sich die Forde -
rung ergibt, unverzüglich nachgereicht werden (§ 174 Abs. 4
InsO).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des
Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste -
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forde -
rung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft un -
terläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben
werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu lei -
sten, sondern an den Insolvenzverwalter (§ 28 Abs. 3 InsO).
3. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über die
Tagesordnungspunkte wird anberaumt auf Mittwoch, den
30.11.2011 um 09:30 Uhr, Justizgebäude, Sitzungssaal 182,
Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg,
Tagesordnungspunkte sind:
Der Bericht des Insolvenzverwalters nach § 156 InsO.
Die Beschlussfassung der Gläubiger über den Fortgang des
Verfahrens (§§ 157, 159 InsO), insbesondere über die Fort -
führung des schuldnerischen Unternehmens und über den Auf -
trag an den Insolvenzverwalter zur Ausarbeitung eines In -
solvenzplans (§ 218 InsO).
Die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder Sachwalters
( § 57 InsO).
Die Beibehaltung und weitere Zusammensetzung eines vom Ge -
richt bereits eingesetzten Gläubigerausschusses ( § 67 Abs.
1, § 68 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO).
Die Beibehaltung der Eigenverwaltung, also die Beschluss -
fassung über die Stellung eines Antrages auf Aufhebung der
Eigenverwaltung (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder auf Anord -
nung eines Zustimmungsvorbehaltes (§ 277 Abs. 1 InsO).
Der Antrag an das Gericht, die von ihm abgelehnte Eigenver -
waltung dennoch anzuordnen (§ 271 InsO).
Die erstmalige Einsetzung eines Gläubigerauschusses (§ 68
Abs. 1 Satz 1 InsO).
Die Bestimmung einer Hinterlegungsstelle, die weiteren Ein -
zelheiten und die Zeichnungsbefugnis des Insolvenzverwal -
ters (§ 149 InsO).
Die Beschlussfassung über zustimmungsbedürftige Rechtshand -
lungen des Insolvenzverwalters (§§ 160 bis 163 InsO), bei -
spielsweise der Unternehmensverkauf, der Verkauf des gesam -
ten Warenlagers, die Verwertung von Immobilien, die Verwer -
tung von Beteiligungen, die Darlehensaufnahme, die Aufnahme
oder Führung eines Rechtsstreits, der Abschluss eines Ver -
gleichs.
Die Beschlussfassung über Unterhaltszahlungen aus der In -
solvenzmasse (§§ 100, 101 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschussfassung über den Antrag auf
Unwirksamkeitserklärung der Erklärung des
Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO (§ 35 Abs.
2 Satz 3 InsO).
Hinweis:
die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters gilt gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO
als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung be -
schlussunfähig ist.
4. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, den
30.11.2011 um 09:30 Uhr, Justizgebäude, Sitzungssaal 182,
Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Augsburg, Insolvenzgericht