Ich hatte im Jahr 1999 für die Firma LV Consulting, Am Maindamm 28, 65428 Rüsselheim ein Projekt
bei einem großen international tätigen Deutschen Logistikunternehmen im Bereich QM realisiert.
Der Vertrag endete 1999. Da der Logistiker an einer weiteren Zusammenarbeit im Bereich Projektmanagement interessiert war und LV bezüglich eines Vertrages bis Jahresende 1999 nichts vorlegte habe ich über eine andere Beratungsfirma das Projektmanagement übernommen.
LV verweigerte daraufhin die Zahlung des Beratungshonorars für den Monat Dezember und verklagte mich unter Berufung auf die Wettbewerbsklausel auf Schadenersatz.
In einem Verfahren im Oktober 2000 vor dem Landgericht Darmstadt (Aktenzeichen 4 O 237/00)
sowohl in dem von LV Consulting initiierten Berufungsverfahren vor dem OLG Darmstadt (Aktenzeichen 13 U 15/01)
wurde LV Consulting verurteilt, dass Honorar zu zahlen. Gleichzeitig wurde die Schadenersatzklage in beiden Instanzen abgewiesen.
Jetzt hänge ich mit der Firma vor dem BGH. Dort wurde Revision eingelegt.
Ein Teil der Geschäftsführung ist mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Best regards
